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Karls kühne Balkonschau

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Selbstjustiz anno 1941: Darf ein Metzger einen liebestollen Bauern auf dem Balkon verprügeln? Ja, fand das Gericht. Denn wer nicht hören will, muss den Munifisel fühlen.

Karls kühne

AKTUELL IM ARCHIV Karls kühne Balkonschau Selbstjustiz anno 1941: Darf ein Metzger einen liebestollen Bauern auf dem Balkon verprügeln? Ja, fand das Gericht. Denn wer nicht hören will, muss den Munifisel fühlen. Blutend wie ein Kalb in die Frühmesse: Bauer Karl schildert gegenüber dem Verhörrichter seine Erinnerung an die verhängnisvolle Nacht. (Akten im Staatsarchiv OW, Name von der Redaktion unkenntlich gemacht.) Keine besonders gute Nachbarschaft pflegten im Jahr 1941 zwei Männer in Engelberg, namentlich der 43-jährige Metzgermeister Felix und der 55-jährige Bauer Karl. Gemäss Untersuchungsakten im Staatsarchiv trug sich der Fall wie folgt zu. Metzgermeister Felix lebte mit seiner Frau, seiner kleinen Tochter und der Dienstmagd Lisa unter einem Dach. Unter diesem Dach hätte sich zuweilen auch Bauer Karl gern eingefunden, denn er hatte ein Auge auf die 19-jährige Dienstmagd des Metzgers geworfen. Weil er gleich nebenan wohnte, entschied er sich, der Dienstmagd ein Besüchlein abzustatten. Sie hatte ihm ja – zumindest in Karls Wahrnehmung – immerfort schöne Blicke zugeworfen. Karl ahnte wohl, dass Metzger Felix ihn hochkant rauswerfen würde. Deshalb schlich er am Sonntag, 29. Juni 1941, nachts um 3.30 Uhr auf den Balkon des Nachbarn und klopfte an jenes Fenster, von dem er glaubte, des Metzgers Magd warte dahinter sehnlichst auf seinen Besuch. Er habe, so gab Karl später bei der Vernehmung zu Protokoll, «nur ganz liechteli» ans Fenster geklopft. Schliesslich wollte er nur die Magd wecken, nicht das ganze Haus. Zwei Probleme stellten sich dem Charmeur in den Weg. Erstens: Die 19-jährige Dienstmagd Lisa hatte nicht die geringste Absicht, ein Techtelmechtel mit dem 55-jährigen Bauern einzugehen. Zweitens: Karl klopfte ans falsche Fenster. Ausgerechnet an jenes Fenster nämlich, hinter dem die kleine Metzgerstochter schlief. Und die alarmierte natürlich verängstigt ihre Eltern. Unsanft in Empfang genommen Es kam, wie es kommen musste: Nicht Dienstmagd Lisa begrüsste den Engelberger Casanova auf dem Balkon, sondern der Metzgermeister. Und weil dieser einen sogenannten Munifisel – also einen getrockneten Stierpenis – als Schlagwaffe in der Hand hatte, fiel die Begrüssung nicht besonders freundlich aus. Konkret: Felix haute Karl ein paar Mal kräftig mit dem Munifisel auf die Rübe. (Oder um es mit den späteren Worten des Metzgers auszudrücken: «Ich nahm dieses Individuum nicht gerade sanft in Empfang.») Karl bat den Metzger mehr oder weniger erfolglos, mit der Prügelei aufzuhören, wurde dann zum Abschied über das Balkongeländer geworfen und machte sich aus dem Staub. Obwohl Karl nach eigenen Angaben «wie ein Kalb» blutete, entschied er sich als anständiger Katholik, die Engelberger Frühmesse zu besuchen. Er war ja sowieso schon auf den Beinen. Für Metzger Felix war die Geschichte damit nicht gegessen. Er zeigte Karl wegen Hausfriedensbruchs an. Karl revanchierte sich artig mit einer Gegenklage: Der Metzger habe mit übertriebener Härte zur Selbstjustiz gegriffen, statt Karl höflich zu bitten, er möge die nächtliche Fensterklopferei auf dem Balkon unterlassen. Das Gericht musste nun also entscheiden, ob Balkonkletterer Karl Hausfriedensbruch begangen oder ob der Metzger zu unerlaubter Selbsthilfe gegriffen hatte. Am 17. Juli 1941 fiel das Urteil. Überraschung: Beide wurden gebüsst. Metzger Felix sollte wegen unerlaubter Selbsthilfe 20 Franken zahlen (plus 15.50 Franken Verfahrenskosten). Bauer Karl wurde wegen Hausfriedensbruchs zu einer Busse von ebenfalls 20 Franken verknurrt (plus 15.50 Franken Verfahrenskosten). Da war doch schon mal was... Doch Metzger Felix dachte nicht im Traum daran, das Urteil zu akzeptieren. Er hatte neben dem Munifisel noch ein Ass im Ärmel. Es war nämlich nicht das erste Mal, dass sich Bauer Karl nachts auf den Balkon des Nachbarn geschlichen hatte, um einer jungen Magd nachzustellen. Felix – mittlerweile bewaffnet mit einem Luzerner Anwalt statt mit einem Stierpenis – erinnerte die Behörden daran, dass Karl bereits 1939 wegen Hausfriedensbruchs verurteilt worden war. Damals lebte eine andere Magd im Haus des Metzgers, doch auch dieser hatte Karl nachgestellt. Das Gericht ging dem Vorwurf nach und befragte die frühere Magd. Sie bestätigte, dass sich Karl ins Haus schleichen wollte, um sie zu besuchen. (Damals war es die Frau des Metzgers, die den liebestollen Bauern zum Teufel jagte.) Und bereits damals gab Karl an, die Magd habe ihn «gelockt», um mit ihm zu «chilten». Er sei zwar – man höre und staune – «nicht gerne gegangen», habe sich aber gedacht, er müsse der jungen Magd «nun doch die Freude machen». Wir halten fest: Karl hatte ein grosses Herz! Besonders für Mägde. Dummerweise gaben die Mägde zu Protokoll, dass sie nie und nimmer auf die Idee gekommen wären, dem 55-jährigen Bauern schöne Augen zu machen. Das Gericht kam zum Schluss, dass Karl Chabis erzählt hatte. Im Urteil vom 19. Februar 1942 heisst es: «Wie schon vor zwei Jahren, so versuchte der 55-jährige Junggeselle sein Vorgehen damit zu entschuldigen, dass er von der Magd durch Zeichen eingeladen worden sei. Die alte Ausrede verdient hier noch weniger Glauben als beim ersten Vorkommnis.» Es wäre, so fand das Gericht, «in der Tat auch merkwürdig, wenn die damalige wie die jetzige, erst 19-jährige Magd das gleiche Faible» für den Bauern bekundet hätte. Unter diesem Licht betrachtet sei die Intervention des Metzgers zwar ein etwas «forsches Vorgehen» gewesen, aber doch gerechtfertigt. Die Busse wurde aufgehoben. Nicht vorenthalten möchten wir den Leserinnen und Lesern die herrlich euphemistische Formulierung, mit der das Gericht die blutige Prügelei auf dem Balkon umschrieb: «Behandlung des Eindringlings mit dem Muni fisel». Vermutlich waren die Richter in Gedanken schon in der Frühmesse. (ve)

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