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Aktuell Obwalden | KW37 | 15. September 2022

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AKTUELL INFORMIERT

AKTUELL INFORMIERT «Architekt wurde mehrfach gemahnt» Vor einer Woche hat die Gemeinde Kerns überraschend angekündigt, die Bauarbeiten für das neue Schulhaus Willa zu unterbrechen. Wir haben Gemeinderätin Diana Zumstein-Odermatt gebeten, einige Fragen rund um diesen aussergewöhnlichen Fall zu beantworten. Muss man davon ausgehen, dass durch diesen Bruch mit den Architekten ziemlich viel Geld in den Sand gesetzt wird? Ein solcher Schritt ist selbstverständlich mit zusätzlichen Kosten verbunden. Diese werden nun erhoben. Jetzt eine Zahl zu nennen, wäre unseriös und ist abhängig von der Projektanalyse und vom weiteren Verlauf der Projektierung. Der Gemeinderat ist jedoch überzeugt, dass es sinnvoller ist, den Baubetrieb zu unterbrechen, die Planungsarbeiten sauber abzuschliessen und diese zusätzlichen Kosten schweren Herzens in Kauf zu nehmen. Es gilt zu beachten, dass ohne den Unterbruch der Bauarbeiten ebenfalls mit Folgekosten für Nachbesserungen hätte gerechnet werden müssen. Der Bau eines langfristig funktionierenden Schulhauses steht an oberster Stelle. Darf sich ein neuer Planer/Architekt nun am vorliegenden Projekt der Zürcher Architekten orientieren oder muss man praktisch wieder bei null anfangen? Es wird beabsichtigt, das vorliegende Projekt weiterzubearbeiten und zu Ende zu führen. Das Projekt als Ganzes ist nicht in Frage gestellt. Die Aufgabe des künftigen Architekten ist es, die unzureichende Detailplanung zu vervollständigen und die übrige Planung im Sinne der Bauherrschaft abzuschliessen. Was ist ein konkretes Beispiel, wo ein Wunsch der Gemeinde als Bauherrin von den Architekten nicht oder nur ungenügend umgesetzt wurde? Es ging beispielsweise um Fragen der Belüftung von Schulräumen, um die Art des verwendeten Holzes und dessen Behandlung. In die Diskussion dieser und ähnlicher Fragestellungen wurde die Bauherrschaft gar nicht oder nur zögerlich involviert. Der Unterbruch der Bauarbeiten ist jedoch insbesondere auf die unvollständig vorhandenen Ausführungspläne zurückzuführen. Hätte der Bauherr nicht bereits vor dem Spatenstich seine Wünsche und Bedingungen klar äussern müssen? Eine Zusammenarbeit mit einem Architekturbüro beendet man nicht leichtfertig. Es geht ein längerer Prozess voraus in dem man selbstverständlich auch frühzeitig Bedenken anbringt, Unterlagen einfordert und den Unmut kundtut. Unter anderem hat die Bauherrschaft von Anfang an vom Architekten ein detailliertes Planungsprogramm gefordert, das auch aufzeigt, wann die Bauherrschaft welche Entscheidungen zu treffen hat. Der Architekt wurde mehrfach gemahnt, dass er dieses Planungsprogramm erstellen soll. Es wurde von Seiten des Architekten jederzeit versichert, dass er planerisch auf Kurs ist. Erst im Rahmen der Arbeitsvorbereitungen

mit den beauftragten Unternehmern wurde klar, dass die Ausführungsplanung nicht den erforderlichen Detaillierungsgrad aufweist. Als das ganze Ausmass bekannt gewesen ist, hat der Gemeinderat umgehend reagiert. Laut Mitteilung von vergangener Woche ist die Detailplanung weniger weit fortgeschritten als erwartet. Steht der Bauherr nicht in der Pflicht, sich laufend über den Stand der Planung und der anstehenden Arbeiten zu informieren? Die Gemeinde hat das Projekt eng begleitet und laufend Informationen eingefordert. Leider funktionierten die Information und Kommunikation zum Architekten mit fortschreitender Ausführungsplanung immer weniger. Aufgrund der fehlenden Planunterlagen wurde es in den letzten Wochen immer schwieriger eine Gesamtübersicht zu erhalten. Gerade aus diesem Grund kam die Gemeinde Kerns an den Punkt, die Auflösung der Zusammenarbeit mit dem Architekten in die Wege zu leiten. Ist es wirklich realistisch, dass das Schulhaus Ende 2023 eröffnet werden kann? Dieses Szenario wird als realistisch betrachtet. Abschliessend wissen wir es jedoch erst, sobald das neue Architekturbüro die Detailplanung vollendet und mit den Handwerkern eine Umsetzungsplanung vorgenommen hat. Wir stützen uns dabei auf die Empfehlung und Erfahrung der Bauherrenvertretung. Noch lässt der aktuelle Baustand verhältnismässig einfache Korrekturmassnahmen zu und wir sind überzeugt, dass bis Ende 2023 der Neubau bezogen werden kann. (ve) Das alte Inserat Publiziert 1913 im Obwaldner Amtsblatt

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