Begleitheftzur ersten «Schweizerischen Konferenz fürdas Idiotenwesen»von 1889. (StaatsarchivOW) tung befindet. Der Kanton Obwalden stand vor einem Dilemma. Nach dem Motto «aus den Augen, aus dem Sinn» konnten zwar Geisteskranke aus Obwalden in St.Urban untergebracht werden, allerdings war dies mit hohen Kosten verbunden. Weniger Kosten verursachte die Unterbringung im eigenen Kanton, hier stand jedoch noch immer keine geeignete Unterkunft zur Verfügung. Hinzukam,dassfreie Plätze in ausserkantonalenKliniken rarwaren. Wo soll mansie unterbringen? Der Umgang und die Versorgung von psychisch Kranken waren deshalb an der Landsgemeinde von 1882 ein grosses Thema. Ziel war es, einen Flügel des Spitals, der damals für Häftlinge genutzt wurde, für die «armen Irren» herzurichten. Der «Volksfreund» schrieb im Vorfeld: «Wer ist ärmer als arme Irren und wo soll man dieselben in Gottes Namen unterbringen? Soll man sie angekettet draussen in der übervölkerten Hütte des Armen lassen? Oder soll man die Verwandten und die Armenverwaltung zwingen, im Jahrebei 1000 Fr.aneineausserkantonale Irrenanstalt zu bezahlen?ImKantonsspital fanden sie aber bisher durchaus kein menschenwürdiges Unterkommen. Halb unterirdische, sehr enge Zellen tragen sicher nichts zurErheiterung desGemütsbei.» Ebenfalls abgestimmt wurde an der Landsgemeinde 1882 über den Bau einer «Zucht- und Korrektionsanstalt», die zwei Jahrespätereröffnet wurde. Auch hier konnten Geisteskranke untergebracht werden. Der «Obwaldner Volksfreund» hatte dazu Folgendes geschrieben: «Wir möchten einer Menschenklasse noch gedenken, die wir zu den Allerärmsten zählen, das sind die armen Irren. DerVerlust derGeisteskraftund diedamit verbundene totale Abhängigkeit von andern Menschen,dieserschuldloseMangeleines nützlichen, menschenwürdigen Daseins erregt schon ansich inhöchstem Grade das Mitleid eines jeden Menschenfreundes. (...) Wenn wir dem Projekte unseres Baudepartements auf Erweiterung unseres Kantonsspitals mittels Neubau eines Zuchthauses beipflichten, so geschieht dies nicht am Wenigsten mit Rücksicht darauf, dass den Irren unter systematisch ärztlicher Aufsicht und Pflege ein heiterer und angemessener Aufenthaltausgewiesen werden kann.» Irrenfonds vonLandammann Wirz Ob ein psychisch kranker Mensch schliesslich imSpitalgebäude oder im Zuchthaus untergebracht wurde, hing nicht allein von seiner mentalen Verfassung ab,sondern oft einfach davon, wonoch ein Platz frei war. Um die Kosten für die Angehörigen und die Armenverwaltung (damalseineArt Sozialhilfe) zulindern, richtete Landammann Franz Wirz einenIrrenfond ein. Laut «Volksfreund» wurden beispielsweise im Jahr 1888 «fünf
Bedingungen fürdie «Unterstützung armer Irren»:Meldung des Departements des Armenwesensim Amtsblattvon 1890. Irre mit durchschnittlich 50Fr. unterstützt». Die Investitionen, um psychisch Kranke in einer gesonderten Abteilung im Spital unterzubringen, hatten sich offenbar gelohnt. Das Departement des Armenwesens berichtete 1888 im Obwaldner Amtsblatt: «Für unheilbare Irren kann nun im Kantonsspital viel besser als früher Sorge getragen werden. Und es ist mitunter ein zwingendes Gebotder Menschlichkeit, wenn diesebemitleidenswertenGeschöpfe nichtzuHause bei vielleicht herzlosenVerwandtenetwaineiner DachstubeinFesseln schmachten müssen.» Als eigentliche Psychiatrie –damals Irrenheilanstalt genannt –galt der Trakt imKantonsspital allerdings noch nicht. Bis umdie Jahrhundertwende hatten lediglich fünf Kantone noch keine eigene Irrenheilanstalt, nämlich Uri, Schwyz, Ob- und Nidwalden, Zug und Wallis. Pläne, eine eigene kantonale Anstaltfür psychischKrankezuerrichten, scheiterteninObwaldenwiederholt. Im Mai 1914 beschloss der Kantonsrat laut Protokoll, «aus demNordflügel derkantonalen Strafanstalt inSarnen eine gesönderte Abteilung zur Versorgung von unheilbar geisteskranken Angehörigen des Kantons (...) herrichten zulassen». Ein Jahr später –inzwischen war ein neues Spital gebaut worden –wurde die heutige Psychiatrie erweitert, um «unheilbaren Irren» einen Platz zu bieten. Dank Abmachungen mit anderen Kantonen konnten psychisch Kranke inKliniken ausserhalb Obwaldens gebracht werden. Die heutige Psychiatrie diente fortan als Alters- und Pflegeheim (Bürgerheim genannt). Ein ganzes Jahrhundert lang wurde somit inObwalden immer wieder die Frage diskutiert,obder Kanton eine eigene Psychiatrie errichten soll. Erst Anfang der 1990er- Jahre kamen Pläne auf, den Spitalbau von 1856 zu einer ambulanten und stationären Psychiatriezumachen. Nach einemUmbau wurdediese 1996 eröffnet.
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