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Aktuell Obwalden 21-2016

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Wo Essen Spass macht

Wo Essen Spass macht GASTRO- PORTRAIT Geschäftshaus Loki Restaurant La Novita – ein Flecken Italien mitten in Sarnen Menschen zu bewirten, Essen und Geselligkeit sind für uns etwas Persönliches. Verbringen Sie bei uns unvergessliche Stunden in einer malerischen Umgebung. Gerne verwöhnen wir Sie im La Novità und servieren Ihnen unsere Italienischen Köstlichkeiten in ruhiger und entspannter Atmosphäre. Einfach, familiär und auch ein bisschen rustikal, so sehen wir unsere Gaststätte. Kinder und Hunde sind herzlich willkommen. Damit sich kleine Gäste gut aufgehoben fühlen, gibt es eine Spielecke. Wir freuen uns auf Sie Marino Giuri, Giovanna Perrone & Team www.la-novita.ch Öffnungszeiten: Dienstag bis Samstag 10.00 – 14.00 Uhr, 17.00 – 23.00 Uhr Feiertage 17.00 – 23.00 Uhr Anschrift: Restaurant, La Novita Bahnhofplatz 5, 6060 Sarnen Tel. +41 41 660 12 04 la-novita@hotmail.com

Wasserversorgung Sachseln Am Mittwoch, 8. Juni 2016, 20.00 Uhr, findet im Gasthaus Zollhaus eine Bezirksgemeindeversammlung statt. Vor der Behandlung der Traktanden wird den Versammlungsteilnehmenden ein kleiner Imbiss offeriert. Traktanden 1. Genehmigung der Jahresrechnung 2015 2. Kenntnisgabe Budget 2016 3. Wahlen 4. Fragerecht und Orientierungen Die Anträge und die dazugehörigen Unterlagen liegen bis zur Bezirksgemeindeversammlung bei der Gemeindekanzlei (Planauflagezimmer) zur öffentlichen Einsichtnahme auf. Ferner sind sie in der Beilage des Gemeindeblattes „Iisers Sachslä“ enthalten, welches am Mittwoch, 11. Mai 2016 erscheint. Änderungsanträge sind für jedes Traktandum gesondert, spätestens 1 Woche vor der Versammlung schriftlich und kurz begründet einzureichen bei der Wasserversorgung Sachseln, Tulpenweg 5, 6072 Sachseln Stimmrecht gemäss Art. 8 Bezirksgemeindeordnung 1 Die Eigentümer und Eigentümerinnen (Alleineigentümer, Miteigentümer inkl. Stockwerkeigentümer sowie Gesamthandseigentümer) sind in der Bezirksgemeindeversammlung stimmberechtigt. Bei juristischen Personen sowie bei Miteigentümergemeinschaften, Stockwerkeigentümergemeinschaften sowie Gesamthandsgemeinschaften ist eine mit der Wahrnehmung des Stimmrechts beauftragte Person zu bestimmen. Die Bezirksgemeinde kann von den mit der Wahrnehmung des Stimmrechts beauftragten Personen den Nachweis des Vorliegens eines Vertretungsverhältnisses verlangen. 2 Pro Grundstück bzw. Stammgrundstück kann nur eine Stimme abgegeben werden. 3 Pro Person kann nur eine Stimme abgegeben werden, selbst wenn sich mehrere Grundstücke im Eigentum derselben Person befinden. Sachseln, im Mai 2016 WASSERVERSORGUNG SACHSELN Der Bezirksgemeinderat

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