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30-2021 Aktuell Obwalden

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AKTUELL IM ARCHIV Die Bundesfeierfeiert Geburtstag Diese Woche ist es wieder so weit: Der Bundesfeiertag steht vorder Tür. So alt ist die Tradition aber gar nicht. Heuer sind es 130 Jahreher,seit erstmals eine Bundesfeier im grossen Stil abgehalten wurde. Anlass war das 600-Jahr-Jubiläum der Eidgenossenschaft im Jahr 1891. Gefeiert wurde damals am 1. und 2. August, denn dies war passenderweise ein Wochenende. Zur jährlichen Tradition wurde eine Bundesfeier ersteinige Jahrespäter,nämlich 1899. Dass der 1. August der Tag des Feierns sein soll, legte der Bundesrat fest. Wie es sich für ein anständiges Fest gehört, waren Raketen und Knallkörper schon damals ein fester Bestandteil der Feierlichkeiten. Allerdings mit zwei Nachteilen: Erstens kam es –mangels gesetzlicher Vorschriften und mangels Qualitätskontrolle –immer wieder zuUnfällen mit Feuerwerk. Und zweitens gab eseinige Herrschaften, die sich einen Nationalfeiertag ohne Knallerei wünschten. Für ständige Diskussionen sorgte etwa die Tatsache, dass einige Lausbuben auch dann «zündelten», wenn die Würdenträger landauf, landab ihre andächtigen Reden zum 1.August hielten. So mahnte etwa der «Volksfreund» zu Anstand und Sitte: «Man bittet das Publikum, insbesondere die Jugend, das Abbrennen von irgendwelchem Feuerwerk während der Feier zu unterlassen und diese selbst nicht durch Unruhe zu stören.» Wenig erstaunlich, dass sich diese «Jugend» schon damals nicht an die Regeln hielt. Leider, so beklagte der «Volksfreund»,werde die Bundesfeierimmer wieder«durchLärmund Unfug» gestörtund die «Weihe des Abends sinnlos ‹verknallt›». Besonders gross war der Ärger über das sogenannte «Knallfeuerwerk» –also Feuerwerkskörper, die optisch nichts hergeben, sondern einfach nur laut knallen. 1924 er- Dokument aus dem Staatsarchiv: Die Regierung erliess jeweils vordem 1. August ein «Knall-Verbot». Erst Ende der1950er-Jahre wurde das Verbot im kantonalen Gesetz verankert. (Heute sind Verkauf, Bewilligung und Verwendung von Feuerwerkskörpern auf Bundesebene geregelt.)

Muss die Knallerei sein? Eine Lesermeinungim«Volksfreund» von1954. Es kam oft auch zu Unfällen mit Feuerwerkskörpern. Hier eine Meldung aus dem «Volksfreund» von1952. liess die Obwaldner Regierung erstmals ein Verbot für die sogenannten «Knallkorken» am 1. August. Strafbar war auch der Verkauf vonFeuerwerkskörpernanKinder.Über Jahre hinweg wurde das Verbot jeweils vor dem 1. August «erneuert». Der «Knallerei» gänzlich Einhalt gebieten konnten allerdings auchsolche Verbote nicht, wie verschiedene Meldungen im «Volksfreund» zeigen (Bilder oben). Erst Ende der 1950er-Jahre wurden die sogenannten «Donnerschläge, Schlangen, Knallbomben, Luftschwärmer und Kracher» gänzlich per Gesetz verboten. Andere Kantone führten ähnliche Bestimmungen ein. Bombensicher war der 1. August allerdingsauch danachnicht. An der Bundesfeier 1961 beispielsweise kamen in der Schweiz zwei Personen wegen Feuerwerkskörpern ums Leben, elf Personen wurden verletzt. So gelangte das eidgenössischeJustiz- und Polizeidepartement in einem Schreiben an die Kantone –dies mit der Frage, ob das Abbrennen von Feuerwerk auf Bundesstufe geregelt werden soll. (Heute ist dies der Fall: Im «Bundesgesetz über explosionsgefährliche Stoffe» wird auch der Umgang mit «pyrotechnischen Gegenständen» geregelt, die «bloss dem Vergnügen dienen, wie die Feuerwerkskörper».) Digitale Steuerung statt Zündhölzer Auch wenn Pyrotechnik eine jahrhundertelange Tradition hat, waren die Feuerwerke «früher nicht ganz so spektakulär», wie der Experte Mani Hirt(Bild) von der Hirt&Co. Fireworks AG in Wollerau erklärt. Das gelte nicht nur für die Optik, sondern auch die Technik. «Heute wird ein grosses Feuerwerk elektronisch und mit Laptop gesteuert. Früher ging das natürlich nicht. Da musste man die Raketen wirklich noch klassisch mit Zündholz oder brennender Lunte starten.» Entsprechend habe man ein grosses Feuerwerk nicht im Vornherein «durchorchestrieren» können. Im 19. Jahrhundert habe sich oft das Militär um Feuerwerke

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