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Aktuell Obwalden 20-2014

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seit 1982 Diesen Samstag

seit 1982 Diesen Samstag mit über 20 Ständen auf dem Dorfplatz von 08.00 – 12.00 Uhr Gemüsestand Ammann, Littau Beck Berwert Familie Müller, Kägiswil Gabi und Jörg Würsch Frisch vom Acker: Junger Fenchel, Coco-Bohnen, Gurken und Auberginen. Dazu natürlich knackig-frische Blattsalate, Radieschen, Frühlingszwiebeln und Rucola. s‘feini Grillbrot Verschiedene Setzlinge und Kleintierheu. Wir sind in den Ferien und ab dem 7. Juni wieder für Sie da. Märtbeizli – der Treffpunkt im Dorf Sarnen Handgestricktes, Käse, Wurst, Konfitüren, Gemüse und Salat, Obst, Eier, Blumen, Brot, Fleisch, Fisch, Thai Spezialitäten «Die Hausärzte sind entscheidende Partner für unser Spital.» Dr. med. Thomas Käslin, Chefarzt Medizin Kantonsspital Obwalden 20% RABATT* AUF ZELTE SCHLAFSÄCKE & MATTEN ZELTAUSSTELLUNG SA 17. MAI 2014 **/ 10–16 Uhr MARIAHILF-SCHULHAUSPLATZ * nicht mit anderen Rabatten kombinierbar ** bei schlechter Witterung Samstag 24. Mai 2014 Weggisgasse 28 · 6004 Luzern 041 410 44 44 ZUR MEDIZINISCHEN GRUNDVERSORGUNG am 18. Mai 2014 I www.hausarzt-ja.ch

Finanzdepartement FD Gesundheitsamt GA Prämienverbilligung Prämienverbilligung 2014 Die Krankenkassen erheben ihre Prämien ohne das Einkommen oder Vermögen der Versicherten zu berücksichtigen. Dies kann zu einer grossen finanziellen Belastung führen. Die Prämienverbilligung soll bei den in wirtschaftlich bescheidenen Verhältnissen lebenden Personen die Belastung durch die Prämien der obligatorischen Krankenpflegeversicherung vermindern. Neu wird die Prämienverbilligung im Kanton Obwalden nur noch auf Anmeldung oder Antrag berechnet. Welche Personen haben Anspruch auf eine Prämienverbilligung? Alle Personen, die am 1. Januar 2014 ■ ■ ■ ihren primären steuerrechtlichen Wohnsitz oder Aufenthalt im Kanton Obwalden haben bei einer vom Bund anerkannten Krankenkasse obligatorisch krankenversichert sind die wirtschaftlichen Anspruchsvoraussetzungen erfüllen Massgebend für die Beurteilung des Anspruchs sind die persönlichen, familiären und wirtschaftlichen Verhältnisse am 1. Januar.ImLaufe des Jahres eingetretene Änderungen werden erst im Folgejahr berücksichtigt. Wer muss ein Antragsformular einreichen? ■ Personen, die Mitte Dezember kein Anmeldeformular erhalten und eingereicht haben, können mit Hilfe des Antragsformulars einen Anspruch geltend machen ■ Für jede selbstständig besteuerte Person – Jahrgang 1996 und älter – ist ein eigenes Antragsformular einzureichen. Eltern und ihre Kinder mit Jahrgang 1997 und jünger werden gemeinsam betrachtet ■ Personen, die der Quellenbesteuerung unterliegen Das Antragsformular kann ab anfangs April 2014 bis 23. Mai 2014 beim Gesundheitsamt Obwalden, St. Antonistrasse 4, Postfach 1243, 6061 Sarnen oder direkt im Internet unter www.ow.ch bestellt werden. Das Antragsformular wird anschliessend per Post zugestellt. Ab April steht im Internet auch ein Rechner zur Überprüfung eines möglichen Anspruchs zur Verfügung. Bis wann ist das Anmelde- bzw. Antragsformular einzureichen? Das Formular ist bis spätestens 31. Mai 2014 vollständig ausgefüllt und unterschrieben im adressierten Rückantwortcouvert an folgende Adresse einzureichen: Gesundheitsamt Obwalden, Prämienverbilligung, St. Antonistrasse 4, Postfach 1243, 6061 Sarnen Ansprüche, die nach dieser Frist geltend gemacht werden, sind verwirkt. Der Beweis der rechtzeitigen Zustellung obliegt der antragstellenden Person. Wie wird die Prämienverbilligung ausbezahlt? Nach Rechtskraft der Prämienverbilligungsverfügung erfolgt die Auszahlung direkt an die Krankenversicherung. Die Krankenversicherer sind zuständig für die Verrechnung des Guthabens mit den laufenden Prämien. Kontakt/Rückfragen Gesundheitsamt, Prämienverbilligung, 041 666 63 05, praemienverbilligung@ow.ch

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