ZONENPLANÄNDERUNG & AUFHEBUNG QUARTIERPLAN SPITALMATTE GEMEINDEVERSAMMLUNG SARNEN VOM 8. MAI 2018 Die Aufhebung des Quartierplans Spitalmatte gemäss Antrag vom Gemeinderat ist der falsche Weg, um eine Siedlungserneuerung des Quartiers unter Beibehaltung der Wohnqualität zu ermöglichen. Dies aus folgenden Gründen: Eine Zuteilung zur Zone W2A bedeutet, dass anstelle einer Ausnützungsziffer (AZ) von 0.35 neu die Geschossflächenziffer (GFZ) von 0.50 gilt. Dies hat gemäss Gemeinderat eine Erhöhung der Nutzfläche von 43% zur Folge! Gemäss neuem Baugesetz des Kantons muss die Gemeinde bis spätestens 1.1. 2024 die Nutzungsziffer in der Zone W2A aufheben. Massiv grössere Ersatzbauten werden in der Folge möglich sein. Der Charakter des Quartiers wird sich so unweigerlich negativ verändern! Planbeständigkeit und Rechtssicherheit sind so für die bestehenden Bauten nicht mehr gegeben! Entsprechende Klagen hätten grosse Erfolgschancen und würden das Ziel einer nachhaltigen Siedlungserneuerung über Jahre blockieren! Der Kanton hält in seinem Vorprüfungsbericht fest, dass nicht klar ist, welchen Zweck die Gemeinde mit der Aufhebung des Quartierplans verfolgt. Gemäss kantonalem Raumordnungskonzept wird das Quartier Spitalmatte nicht als Gebiet für eine Siedlungsentwicklung nach innen (Verdichtung) bezeichnet. Gemäss Aussage des Kantons würden die Reihenhäuser am Aamattweg nach Aufhebung des Quartierplans nicht mehr zonenkonform sein. Hier müsste somit ein neuer Quartierplan erstellt werden. Die Kosten müssten die Bewohner tragen. Warum einen bestehenden Quartierplan aufheben, um dann doch wieder einen neuen zu erstellen?
Der Kanton kommt bei seinem Fazit dann auch zum Schluss, dass die Zweckmässigkeit der Aufhebung des Quartierplans aus raumplanerischer Sicht nicht gegeben ist! Der Verdacht liegt nahe, dass mit der Aufhebung des Quartierplans nur gewissen Einzelinteressen für grössere Ersatzbauten Folge geleistet wird und die Gesamtinteressen der Quartierbewohner schlicht ignoriert werden! Das Verfahren ist nicht korrekt abgelaufen. Die Aufhebung des Quartierplans entspricht einer Totaländerung. Gemäss Bauverordnung gilt somit das gleiche Verfahren wie für den Erlass eines Quartierplans. Somit müsste auch der Aufhebung des Quartierplans eine Mehrheit der beteiligten Grundeigentümer zustimmen. Eine solche Zustimmung liegt nicht vor. Der einzig richtige Weg, um das Ziel einer Siedlungserneuerung des Quartiers unter Beibehaltung der Wohnqualität zu ermöglichen, ist die Anpassung des bestehenden Quartierplans unter Beibehaltung der aktuellen Ausnützung. Die Gemeinde hält im Planungsbericht selber auch fest, dass dies ein gangbarer Weg ist. Dass es auch mit einer Ausnützungsziffer von 0.35 möglich ist, ansprechende und zweckmässige Bauten zu erstellen, haben die Liegenschaftsbesitzer, welche in den letzten 10-12 Jahren im Quartier Neu- und Ersatzbauten erstellt haben, eindrücklich bewiesen. Das neueste Gebäude (Ersatzbau) mit dieser definierten Ausnützung und unter den Vorgaben des Quartierplans 1976 wurde übrigens erst 2017 erstellt! Wir empfehlen daher, diese für die Quartierbewohner schädliche Vorlage abzulehnen und den Weg für eine nachhaltige Lösung mit Anpassung des bestehenden Quartierplans freizumachen. Das schöne Quartier Spitalmatte darf nicht einer uneingeschränkten Bauentwicklung geopfert werden! KOMITEE PRO AAMATTE | SPITALMATTE Vertreten durch Andreas Rohrer und Jörg Huwyler
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