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Aktuell Obwalden 18-2018

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Alpnach, Bahnhofplatz Tel. 041 670 06 06 14 verschiedene Burger Keine Parkplatzgebühren Gartenunterhalt • Pflege Walter Joller Schwendeli 22 079 377 88 46 6074 Giswil www.gartenjoller.ch Prognose Meteotest Bern C° min. | C° max. Freitag Samstag Sonntag Montag Alpennordseite 8° | 14° 9° | 20° 10° | 23° 11° | 24° Alpensüdseite 13° | 19° 14° | 22° 15° | 24° 16° | 25° v INFOABEND 15.MAI 2018 RÜCKEN- UND GELENKSCHMERZEN? Wer kennt sie nicht –Rücken- und Gelenkschmerzen. Sie schränken die Bewegungsfreiheit merklich ein und mindern so die Lebensqualität der Betroffenen. UnserRücken-und Gelenkkonzept schafft daAbhilfe: Besuchen Sie den kostenlosen Vortrag! Beginn: 19.00 Uhr bis ca. 20.30 Uhr Wo: Pfarreizentrum Alpnach Dorf Anmeldung unter 041 671 05 05 oder per E-Mail info@beat-premiumtrainer.ch Allmendweg 5, 6055 Alpnach Dorf T041 671 0505 www.beat-premiumtraining.ch

Finanzdepartement FD Gesundheitsamt GA Prämienverbilligung Prämienverbilligung 2018 Die Krankenkassen erheben ihre Prämien ohne das Einkommen oder Vermögen der Versicherten zuberücksichtigen. Dies kann zu einer grossen finanziellen Belastung führen. Die Prämienverbilligung soll bei den in wirtschaftlich bescheidenen Verhältnissen lebenden Personen die Belastung durch die Prämien der obligatorischen Krankenpflegeversicherung vermindern. DiePrämienverbilligung im Kanton Obwalden wird aufAnmeldungoderAntragberechnet. Welche Personen haben Anspruch auf eine Prämienverbilligung? Alle Personen, die am 1. Januar 2018 ■ ■ ■ ihren primären steuerrechtlichen Wohnsitz oder Aufenthalt im Kanton Obwalden haben bei einer vom Bund anerkannten Krankenkasse obligatorisch krankenversichert sind die wirtschaftlichen Anspruchsvoraussetzungen erfüllen Massgebend für die Beurteilung des Anspruchs sind die persönlichen und familiären Verhältnisse am1.Januar. ImLaufe des Jahres eingetretene Änderungen werden erst im Folgejahr berücksichtigt. Wer muss ein Antragsformular einreichen? ■ ■ ■ Personen, welche bisher kein Anmeldeformular erhalten und eingereicht haben, können mit Hilfe des Antragsformulars einen Anspruch geltend machen Für jede selbstständig besteuerte Person –Jahrgang 2000 und älter –ist ein eigenes Antragsformular einzureichen. Eltern und ihre Kinder mit Jahrgang 2001 und jünger werden gemeinsam betrachtet Personen, die der Quellenbesteuerung unterliegen Das Antragsformular kann abanfangs April 2018 bis 22. Mai 2018 beim Gesundheitsamt Obwalden, St. Antonistrasse 4, Postfach 1243, 6061 Sarnen oder direkt imInternet unter www.ow.ch bestellt werden. Das Antragsformular wird anschliessend per Post zugestellt. Ab April steht im Internet auch ein Rechner zur Überprüfung eines möglichen Anspruchs zur Verfügung. Bis wann ist das Anmelde- bzw. Antragsformular einzureichen? Das Formular ist bis spätestens 31. Mai 2018 vollständig ausgefüllt und unterschrieben an folgende Adresse einzureichen: Gesundheitsamt Obwalden, Prämienverbilligung, St. Antonistrasse 4, Postfach 1243, 6061 Sarnen Ansprüche, die nach dieser Frist geltend gemacht werden, sind verwirkt. Der Beweis der rechtzeitigen Zustellung obliegt der antragstellenden Person. Wie wird die Prämienverbilligung ausbezahlt? Die Auszahlung erfolgt direkt an die Krankenversicherung. Die Krankenversicherer sind zuständig für die Verrechnung des Guthabens mit den laufenden Prämien. Kontakt/Rückfragen Gesundheitsamt, Prämienverbilligung, 041 666 63 05, praemienverbilligung@ow.ch

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