Aufrufe
vor 7 Jahren

Aktuell Obwalden 18-2016

  • Text
  • Sarnen
  • Kerns
  • Alpnach
  • Giswil
  • Sachseln
  • Telefon
  • Volvo
  • Juni
  • Obwalden
  • Pfistern
Aktuell Obwalden Gratis jede Woche in alle Haushaltungen von Obwalden. Immobilien, Veranstaltungen und Stellenmarkt.

Polstermöbel

Polstermöbel www.sofadirect.ch direkt ab Fabrik WOCHENHIT: statt CHF 2’700.– CHF1’800.– inkl. Heimlieferung In verschiedenen Varianten und Bezügen bestellbar. POLSTERGARNITUREN ECKGARNITUREN RELAXSESSEL Immer am Freitag von 16.00 bis 20.00 Uhr und am Samstag von 10.00 bis 16.00 Uhr offen Gewerbe Untere Säge – Stansstad – Telefon 071 888 05 05 Annahme von Mineralischen Bauabfällen Verkauf von Recycling Baustoffen Nächster Kurs: ·Montag, 6./13./20./27. Juni ·jeweils um 10 Uhr (1–1½ h) ·Fr. 150.– ·Gruppe mit 3 –5 Kindern Informationen/Anmeldung: Martina von Moos-Gyr 041 660 93 16 oder www.risano.ch Risano Praxis für medizinische Massagen Markstrasse 8 · 6060 Sarnen www.fanger.ch T 041 666 33 66 Autoexport Kaufe fast alle Autos und Busse für Export. Kilometer und Zustand egal. Barzahlung, wird abgeholt. Telefon 079 705 76 53

Finanzdepartement FD Gesundheitsamt GA Prämienverbilligung Prämienverbilligung 2016 Die Krankenkassen erheben ihre Prämien ohne das Einkommen oder Vermögen der Versicherten zu berücksichtigen. Dies kann zu einer grossen finanziellen Belastung führen. Die Prämienverbilligung soll bei den in wirtschaftlich bescheidenen Verhältnissen lebenden Personen die Belastung durch die Prämien der obligatorischen Krankenpflegeversicherung vermindern. Die Prämienverbilligung im Kanton Obwalden wird auf Anmeldung oder Antrag berechnet. Welche Personen haben Anspruch auf eine Prämienverbilligung? Alle Personen, die am 1. Januar 2016 ▪ ihren primären steuerrechtlichen Wohnsitz oder Aufenthalt im Kanton Obwalden haben ▪ bei einer vom Bund anerkannten Krankenkasse obligatorisch krankenversichert sind ▪ die wirtschaftlichen Anspruchsvoraussetzungen erfüllen Massgebend für die Beurteilung des Anspruchs sind die persönlichen und familiären Verhältnisse am 1. Januar. Im Laufe des Jahres eingetretene Änderungen werden erst im Folgejahr berücksichtigt. Wer muss ein Antragsformular einreichen? ▪ Personen, welche bisher kein Anmeldeformular erhalten und eingereicht haben, können mit Hilfe des Antragsformulars einen Anspruch geltend machen ▪ Für jede selbstständig besteuerte Person – Jahrgang 1998 und älter – ist ein eigenes Antragsformular einzureichen. Eltern und ihre Kinder mit Jahrgang 1999 und jünger werden gemeinsam betrachtet ▪ Personen, die der Quellenbesteuerung unterliegen Das Antragsformular kann ab anfangs April 2016 bis 20. Mai 2016 beim Gesundheitsamt Obwalden, St. Antonistrasse 4, Postfach 1243, 6061 Sarnen oder direkt im Internet unter www.ow.ch bestellt werden. Das Antragsformular wird anschliessend per Post zugestellt. Ab April steht im Internet auch ein Rechner zur Überprüfung eines möglichen Anspruchs zur Verfügung. Bis wann ist das Anmelde- bzw. Antragsformular einzureichen? Das Formular ist bis spätestens 31. Mai 2016 vollständig ausgefüllt und unterschrieben im adressierten Rückantwortcouvert an folgende Adresse einzureichen: Gesundheitsamt Obwalden, Prämienverbilligung St. Antonistrasse 4, Postfach 1243, 6061 Sarnen Ansprüche, die nach dieser Frist geltend gemacht werden, sind verwirkt. Der Beweis der rechtzeitigen Zustellung obliegt der antragstellenden Person. Wie wird die Prämienverbilligung ausbezahlt? Die Auszahlung erfolgt direkt an die Krankenversicherung. Die Krankenversicherer sind zuständig für die Verrechnung des Guthabens mit den laufenden Prämien. Kontakt/Rückfragen Gesundheitsamt, Prämienverbilligung, 041 666 63 05, praemienverbilligung@ow.ch

Archiv Aktuell Obwalden