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49-2020 Aktuell Obwalden

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AKTUELL DER NACHNAME

AKTUELL DER NACHNAME DieseWoche: Lüthold So alte Obwaldner Geschlechter wie Lüthold findet man nur selten. Erstmals erwähnt werde der Nachname im Jahr 1372, erklärt der 84-jährige Hubert Lüthold aus Alpnach. Er ist übrigens der Vater bzw. Grossvater von den «aktuell»-Leitern Hubi und Justin Lüthold. In Alpnach gibt es heute drei Lüthold-Linien: die Schlieren-Linie, die Schützenmatt-Linie und die Schulherren-Linie. HubertLüthold stammt von der Schlieren-Linie. Sein Grossonkel war Sigmund Lüthold, der Anfang des 20. Jahrhunderts lange im Alpnacher Bürgerrat sass. «Damals herrschte inAlpnach ein erbitterter Streit zwischen Bürger- und Einwohnergemeinde über den Unterhalt von verschiedenen Strassen und Brücken», erzählt Hubert Lüthold. Als Bürgerratspräsident sei es Sigmund Lüthold schliesslich gelungen, diesen Streit zu schlichten und Gerichtsprozesse zu verhindern. Interessantes zeigt sich auch in der Schulherren-Linie: Seit 1736 wirkte in Alpnach immer ein Lüthold als Lehrer oder Organist der Gemeinde. Die Äraging erst vorwenigen Jahren mit der Pensionierung des Alpnacher Lehrers Erich Lüthold zu Ende. «Einige Lütholds sind auch nach Amerika ausgewandert», weiss Hubert Lüthold. Auch wenn das Familienwappen drei Glocken zeigt, hat der Name kaum etwas mit «läuten» zu tun.Der Name stammt wohl von den althochdeutschen Wörtern «liut» (Leute, Volk) und «waltan» (walten, herrschen). HubertLüthold erzählt, dass es auch eine Sage gibt: Vor langer Zeit habe ein Mann auf der Lütholdsmatt einem Bären eine Falle gestellt und ihn mit einem Speer erlegt. Als Dank für seine Tat wollte man diesen Helden inAlpnach fortan «liiden» und «dulden» –und so nannte man ihn Lüthold. Vondiesem Namen gibtesin der Schweiz und im deutschsprachigen Ausland einige Varianten wie «Leuthold», «Lütold», «Luithold» oder auch «Lüthi». Die althochdeutsche Herkunft dieser Namen istdieselbe. (ve) Die alte Anzeige Publiziertam26. August 1854 im Obwaldner Amtsblatt Trinkverbot «Dem Ignaz Vonaa, Julinazi,inSarnen, ist durch Strafsentenz vom16. August1854 der Genuss geistiger Getränkebei einer Leibstrafe neuerdings verboten. Diejenigen Wirthe, welche imsolche Getränkeverabreichen,verfallen in eine Geldstrafevon 20 Fr., und wer ihmselbe in Wirthshäusern holt, wirdmit 5Fr. gebüsst. Ferner wurde Ignaz Vonaa auf 4Jahreim Aktiv-Bürgerrecht eingestellt.» (Bemerkung: Einstellungdes Aktiv-Bürgerrechts bedeutete Entzugdes Stimmrechts.)

Wir gratulierenherzlich unddankenfür 85 JahreFirmentreue! Adolf Anderhalden 15 Jahre Peter Walker 45 Jahre Karl Omlin 25 Jahre www.malerhinter.ch

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