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30-2020 Aktuell Obwalden

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Auch wenn es manchmal regnet... www.unterwaldner.com | 041 612 10 10 STURM UND HAGEL – WOFÜR HAFTET WELCHE VERSICHERUNG? Wenn bei einem Unwetter der Keller überflutet ist oder Ziegel vom Dach gefallen sind – dann ist esZeit, die Schäden umgehend der Versicherung zu melden. Aber welche Versicherung deckt welche Schäden? Die Hausratsversicherung deckt Schäden amHausrat, alles was nicht fest mit dem Haus verbunden ist und durch den Sturm beschädigt wurde. Dazu gehört zum Beispiel auch Gefriergut, das durch einen längeren Stromausfall unbrauchbar geworden ist. Die Gebäudeversicherung haftet für die Schäden amHaus (Dach, Fenster, Keller oder Garage) –bei einem Sturm ab Windstärke 8oder bei einem Blitzeinschlag. Haben heruntergefallene Dachziegel das Auto auf dem Parkplatz beschädigt, oder ist ein umstürzender Baum auf dem Auto gelandet, muss die Teilkaskoversicherung dafür aufkommen (eventuell mit Selbstbehalt). Ein zusätzlich abgeschlossener Schutz gegen Elementarschäden hilft zusätzlich, z.B. bei Überflutung des Kellers durch Dauerregen mit beschädigten Wänden oder Inventar. Gebäudeversicherungen haften nicht für Schäden durch eindringendes Wasser. Sorgen faustgrosse Hagel-Brocken für Schäden, dann ist dies Sache der Gebäudeversicherung. Trifft esdas Auto, dann haftet inder Regel die Teilkaskoversicherung. Alle Schäden müssen jeder Gesellschaft umgehend und wahrheitsgetreu gemeldet werden. Ausserdem ist man verpflichtet, alles zuunterlassen, was die Feststellung des Schadens durch die Versicherung erschweren könnte –ansonsten droht der Verlust des Versicherungsschutzes.

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