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16-2016_aktuellobwalden

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EIN KLEINES DETAIL MIT WEITREICHENDEN FOLGEN: DER ERNEUERUNGSFONDS Durch die tiefen Zinsen boomt die Wohnform Stockwerkeigentum wie noch nie in der Schweiz. Allein im Kanton Luzern hat sich in den letzten zehn Jahren die Anzahl der Stockwerkeigentumswohnungen fast verdoppelt. Wurden im Jahr 2000 noch rund 10920 Einheiten gezählt, waren es Ende 2014 über 20000 Einheiten. Rund 30 % der Schweizer Bevölkerung bewohnen Stockwerkeigentum. Kostentreiber liegen meist ausserhalb der eigenen vier Wände Der Wunsch nach den eigenen vier Wänden ist gross und bedeutet für viele eine gewisse Sicherheit. Aber aufgepasst: Beim Kauf einer bestehenden Wohnung wird oftmals der Unterhalt und eine allfällig anstehende Erneuerung der gemeinschaftlichen Teile wie die Gebäudehülle (Fassade, Dach oder Fenster) und die Haustechnik (Heizung-, Sanitär- oder Aufzugsanlagen) zu wenig oder gar nicht beachtet oder vom Verkäufer nicht thematisiert. Das kann böse Folgen haben. Denn gerade der Unterhalt und die Sanierung dieser Teile erfordert Einigkeit innerhalb der Gemeinschaft und kann auch besonders teuer werden. Als Faustregel gilt: Betrieb, Unterhalt und Erneuerung machen über den Lebenszyklus einer Liegenschaft rund 80% und die Investitionskosten 20% der Gesamtkosten aus. Wenn Sanierungs- oder Erneuerungskosten den Hausfrieden stören In der Praxis stellen wir immer wieder fest, dass der Erneuerungsfonds ungenügend geäufnet ist und somit nicht zwingende Arbeiten hinausgezögert werden. Oftmals geraten die Miteigentümer in Streit, wenn einige Stockwerkeigentümer Sanierungs- oder Erneuerungsarbeiten auslösen und die durch den Erneuerungsfonds nicht gedeckten Kosten unter allen Parteien aufteilen möchten. Die Bedürfnisse und finanziellen Voraussetzungen sind oft sehr verschieden. Was für die einen nützlich ist, kann jemand anderem als nicht zwingend notwendig oder gar luxuriös erscheinen, z.B. eine zusätzliche Isolation der Gebäudehülle. Mit Blick auf die Zukunft alles im Griff Der Hauseigentümerverband HEV empfiehlt, dass jährlich eine Einlage von 0.5% des Gebäudeversicherungswertes in den Erneuerungsfonds getätigt wird. Der Bewirtschafter ist gefordert, dass diese Einlagen jährlich budgetiert und getätigt und die Entnahmen aus dem Erneuerungsfonds langfristig geplant bzw. mit den Sanierungsmassnahmen abgeglichen werden. Eine frühe und langfristige Planung ist dabei unerlässlich. In älteren Reglementen von Stockwerkeigentümergemeinschaften ist oftmals eine Obergrenze für die Äufnung des Erneuerungsfonds festgehalten. Wir empfehlen, eine Untergrenze für die Äufnung des Erneuerungsfonds im Reglement niederzuschreiben. So können Konflikte und viele Streitgespräche an den jährlichen Versammlungen umgangen werden. Fazit Wer demnächst den Kauf einer Eigentumswohnung plant, sollte unbedingt auch den allgemeinen Gebäudeteilen, Anlagen, dem Umschwung und dem Reglement Beachtung schenken. Steht die jährliche Eigentümerversammlung bevor, ist es sinnvoll, das Reglement vorgängig eingehend zu studieren und dem Erneuerungsfonds die gebührende Aufmerksamkeit zu schenken. Schlussendlich erbringt der Erneuerungsfonds einen Beitrag zur Werterhaltung der Liegenschaft und zu einem angenehmen Zusammenleben innerhalb der Gemeinschaftbei. Gewerbe-Treuhand AG Achereggstrasse 10 6362 Stansstad Telefon 041 618 26 26, E-Mail: emanuel.kaech@ gewerbe-treuhand.ch Emanuel Käch, Immobilienbewirtschafter mit eidg. Fachausweis, Immobilienvermarkter mit eidg. Fachausweis, dipl. Immobilien-Treuhänder

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